(gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern vom 22. Nov. 2012)
Förderrichtlinie für Hochgeschwindigkeitsinternet in Kraft getreten
Die Unternehmen sind aufgefordert ihren Bedarf zu melden.
Veröffentlicht am 20.11.2013
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern.
Die Gemeinde Michelau i.OFr. hat ein Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Das Erschließungsgebiet (Kumulationsgebiet) entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Plan 1: Kumulationsgebiet Michelau iOFr. - Übersichtskarte.
Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)
Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.
Die Gemeinde Michelau i.OFr. will die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite schnellstmöglich realisieren.
Als erwünschter Nebeneffekt werden dabei auch weiterer Anschlussinhaber wie Privathaushalte, Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden auch unterhalb einer Übertragungsrate von 50 Mbit/s im Downstream erschlossen.
Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie verschiedene Verfahrensschritte nötig.
Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfes nach Hochgeschwindigkeitsinternet in den definierten Erschließungsgebieten.
Unternehmen, die im definierten Erschließungsgebiet (Kumulationsgebiet) der Gemeinde Michelau i.OFr. ihren Firmensitz haben sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 03. Januar 2014 zu melden. Hierfür haben wir ein Formular zum Download vorbereitet (Bedarfsermittlung für Breitbanddienste mit Erläuterungen). Zusätzlich erhalten die Unternehmen in den Erschließungsgebieten die Dokumente in Papierform zugestellt.
Weitere Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie beim Breitbandpaten der Gemeinde Michelau i.OFr.
Herrn Detlef Sperlich Tel 09571 9707-32
Mail: sperlich@gemeinde-michelau.de
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ihr Helmut Fischer
Erster Bürgermeister
Plan 1: Kumulationsgebiet Michelau i.OFr. - Übersichtskarte
Plan 2: Kumulationsgebiet Detailkarte Michelau i.OFr.
Plan 3: Kumulationsgebiet Detailkarte Michelau i.OFr. – Bahnhofstraße
Plan 4 Kumulationsgebiet Detailkarte Schwürbitz
Plan 5 Kumulationsgebiet Detailkarte Lettenreuth