Es gibt die Möglichkeit an den ausgewiesenen Feuerstellen zu zelten
(Vor einer Reservierung der Feuerstelle, bitten wir den aktuellen Feuerstellen-Belegungsplan (PDF-Dokument) durchzusehen - siehe untenstehenden Download = unverbindlich)
Sie müssen hierfür rechtzeitig, d.h. mind. 1 Woche vorher, einen verbindlichen Antrag bei der Gemeindeverwaltung Michelau i.OFr. stellen (weiterführender Link am Ende der Seite). Die Genehmigung wird nach Eingang der Gebühr zugeschickt.
Eine Genehmigung wird für einen maximalen Zeitraum von 14 Tagen ausgestellt. Pro Feuerstelle sind max. 6 Zelte (Hauszelte) und 30 Personen erlaubt. Die Zelte sind an der jeweiligen Feuerstelle aufzustellen. Wird die Zeltplatzgenehmigung nicht in Anspruch genommen, erfolgt keine Rückerstattung der Bearbeitungskosten/Gebühren!
Im Falle einer Stornierung der Zeltplatzgenehmigung wird die Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € zur Zahlung fällig!
Das Mitbringen von Hunden oder sonstigen Tieren sowie das Reiten in den Anlagen ist verboten!
Michelau i.OFr., den 30.04.2024
Gemeinde Michelau i.OFr.
Gebühren:
je Platzzuweisung
1 Tag | 20,00 € |
2 Tage | 25,00 € |
3 Tage | 30,00 € |
4 bis 7 Tage | 40,00 € |
8 bis 14 Tage | 55,00 € |