Ein herzliches Willkommen allen Besuchern und Gästen aus Nah und Fern!
Wir freuen uns, Sie in dieser Badesaison 2023 wieder begrüßen zu können!
Die Nutzung des Freitzeitgeländes "Badesee Rudufer" wird durch Satzung geregelt. Die Benutzungssatzung ist u.a. an der Informationstafel am Parkplatz bei Badesee Rudufer zur Information und Beachtung ausgehängt.
Während der Badesaison vom 13. Mai bis 10. September 2023:
- Entspannen und Natur genießen am Badesee "Rudufersee" mit einer Wasserfläche von ca. 17 ha.
- Mehrfach ausgezeichnet mit der "Blauen Flagge".
- Für das leibliche Wohl ist durch einen Kiosk gesorgt, der geöffnet ist, wenn die Sonne lacht (Tel: 0170/4439300).
- Es gibt einen Tretbootverleih und Liegestuhlverleih (Tel: 0171/7960330)
(Brennholz für die Feuerstellen kann hier erworben werden) - Ein abgeflachtes Ufer und ein kleiner Sandstrand für Kinder laden zum Verweilen ein.
- Der Freizeitbereich und der Angelbereich werden durch Bojen im See abgegrenzt.
- Sanitäre Anlagen sind vorhanden (behindertengerecht).
- Wertfachschränke stehen gegen geringer Gebühr zur Verfügung.
- Es wird keine Eintrittsgebühr erhoben, jedoch ist das Parken auf den Parkplätzen am Rudufersee kostenpflichtig:
Kurzzeit-Parken: max. zwei Stunden für 1,50 €, ab zwei Stunden 3,50 €
Das Mitbringen von Hunden oder sonstigen Tieren sowie das Reiten in den Anlagen ist verboten! |
Es gibt die Möglichkeiten
an den ausgewiesenen Feuerstellen zu zelten
(Belegungsplan siehe untenstehenden Download = unverbindlich)
Sie müssen hierfür rechtzeitig, d.h. mind. 1 Woche vorher, einen verbindlichen Antrag bei der Gemeindeverwaltung Michelau i.OFr. stellen (weiterführender Link am Ende der Seite). Die Genehmigung wird nach Eingang der Gebühr zugeschickt.
Eine Genehmigung wird für einen maximalen Zeitraum von 14 Tagen ausgestellt. Pro Feuerstelle sind max. 6 Zelte (Hauszelte) und 30 Personen erlaubt. Die Zelte sind an der jeweiligen Feuerstelle aufzustellen.
Gebühren:
je Platzzuweisung
1 Tag | 20,00 € |
2 Tage | 25,00 € |
3 Tage | 30,00 € |
4 bis 7 Tage | 40,00 € |
8 bis 14 Tage | 55,00 € |
Wird die Zeltplatzgenehmigung nicht in Anspruch genommen, erfolgt keine Rückerstattung der Bearbeitungskosten/Gebühren!
Im Falle einer Stornierung der Zeltplatzgenehmigung wird die Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € zur Zahlung fällig!
Die Parkplatzgebühr ist gesondert zu zahlen
- entweder Parkschein am Parkautomaten lösen (Geld passend einwerfen, Automat wechselt nicht) oder
- per Handy über die Park App "Pay ByPhone" (kann kostenlos in den Stores Android und iOS heruntergeladen werden)
Monats- und Saisonparkkarten
(siehe untenstehendes Antragsformular)
Ab 2022 wird die Möglichkeit eingeräumt, ermäßigte Parkkarten bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen:
a) Saisonparkkarte (für 4 Monate) zu 350,00 €
b) Monatskarte (für 1 Monat) zu 95,00 €
Übernachten in Wohnmobilen/Wohnwagengespannen
Auf dem Parkplatz Nr. 4 (östlicher Bereich) sind max. 6 Wohnmobilparkplätze und 3 Wohnwagengespann-Parkplätze ausgewiesen
Kanal- und Stromanschlüsse sind nicht vorhanden, daher sind die öffentlichen Toiletten am Badesee zu benutzen.
Gebühren 2023 für Wohnmobile und Wohnwagengespanne
Wohnmobile | 12 Std. - 8,50 € | 24 Std. - 15,00 € |
Wohnwagengespanne | 12 Std. - 9,00 € | 24 Std. - 16,00 € |
Die Gebühren sind passend mit Münzen über den Parkautomaten (Automat wechselt nicht!) oder per Handy über die Parkapp "Pay ByPhone" zu zahlen.
Wir suchen eine flexible Reinigungskraft für unseren Badesee. Bei interesse klicken sie einfach hier.
Plan für Zeltplatz/Feuerstellen/Parkplätze (nummeriert):
Bitte beachten: Der Parkplatz P5 ist dauerhaft gesperrt!
Impressionen vom Badesee "Rudufer":