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Gemeinde Michelau | Online: https://www.gemeinde-michelau.de/
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Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Gerd Bergmann | 09571 9707-18 | E.04 | |
Stephan Meier | 09571 9707-22 | 2.03 | |
Matthias Trier | 09571 9707-24 | 1.02 |