Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Michelau | Online: https://www.gemeinde-michelau.de/
Sie sind hier: Gemeinde Michelau i.OFr. > Rathaus & Service > Verwaltung > Was erledige ich wo
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Lukas Bergmann | 09571 9707-30 | E.04 | |
Lukas Rumler | 09571 9707-23 | 1.01 |