Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren

ab 01.01.2023

Gemeinden müssen im Bereich der Wasserversorgung und Abwassentsorgung laut dem Bayerischen Kommunalabgabengesetz nach dem Kostendeckungsprinzip arbeiten. Dabei soll das Gebührenaufkommen die Kosten decken, aber nicht übersteigen. Daher erfolgt turnusmäßig alle zwei Jahre eine Kalkulation unserer Wasser- und Abwassergebühren durch ein Steuerberatungs- und Kommunalbüro. Die aktuellen Kalkulationen haben ergeben, dass aufgrund der gestiegenen betrieblichen Aufwendungen, die Kalkulationsansätze erhöht werden mussten, was sich letztendlich in den Wasser- und Abwassergebühren niederschlägt. Daher war eine Erhöhung unumgänglich und der Gemeinderat der Gemeinde Michelau i.OFr. hat den Beschluss gefasst, den Wasserpreis ab 01.01.2023 auf 1,55 €/m³ und die Grundgebühr auf 36,-- €/Jahr festzusetzen. Ebenfalls hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Marktzeuln-Michelau, die Erhöhung der Abwassergebühren in ihrer Sitzung im Dezember beschlossen. Ab dem 01.01.2023 beträgt der Abwasserpreis daher 2,87 €/m² und die Grundgebühr 36,-- €/Jahr. 

 

Die komplette Gebührenübersicht in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung finden Sie unter Downloads (siehe unten) in den veröffentlichten Satzungen.